Page 28 - Sortimentskatalog 2020
P. 28

26
AGB
1 1 2 3 4 2 1 2 3 3 1 2 3 4 5 6
Allgemeines – Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge Verein- barungen und Angebote Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der der Lieferung als anerkannt Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen diesen entgegenstehen oder diese diese ergänzen selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil es es es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt Alle angegebenen Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Ver- fügbarkeit Angenommene Angebote werden verbindlich bei Bestätigung oder Auftragsausführung Erteilte Aufträge sind vom Verkäufer schriftlich zu bestätigen Erhebt der Käufer binnen 8 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung keinen Widerspruch so gilt der der der Auftrag Auftrag als zu den Bedingungen der der der Auftragsbe- stätigung erteilt Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit Mit der der Bestellung einer Ware erklärt der der Kunde verbindlich die bestellte Ware erwerben zu wollen Wir sind berechtigt das in in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den den den Kunden erklärt werden Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt wird der Vertragstext von uns gespeichert und und dem Kunden auf Verlangen nebst den den vorliegenden AGB
per e-mail zugesandt Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten ab Baumschule ohne Verpackung und Transport in Euro zuzüglich Umsatzsteuer Bei Neuerscheinen des Kataloges / der Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit Wir behalten uns vor Aufträge gegen Nachnahme auszuführen Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Ware binnen einer Frist von 20 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis spätestens zu zahlen Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto auf den Netto-Rechnungsbetrag sofern der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt hat Der Verbraucher hat ein ein Recht zur Aufrechnung nur wenn seine Gegen- ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus aus Umständen die aus aus derselben Lieferung herrühren Im kauf- männischen Rechtsverkehr ist ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- rechts rechts oder eines Zurückbehaltungssrechts seitens unserer Unternehmer- Kunden ausgeschlossen Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers Tritt in in den den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Ver- schlechterung ein so sind wir berechtigt die Erbringung unserer vertrags- mäßigen Leistung von der der der Vorauszahlung der der der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu zu zu verlangen 4 1 2 3 4 5 5 1 2 3 6
1 2 7
1 2 3 4 5 6
Gefahrübergang Versand und Verpackung Ist der der Käufer Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der der zufälligen Verschlechterung der der Ware mit der der Übergabe beim Versendungskauf mit der der der Auslieferung der der der Ware an den den Spediteur den den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über Der Übergabe steht es gleich wenn der der Käufer im Verzug der der Annahme ist Eine Transportversicherung wird nur auf auf ausdrücklichen Wunsch und auf auf Kosten unserer Kunden abgeschlossen Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet Mehrwegverpa- ckungen (z B
B
Gitterboxen Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachberechnet werden Lieferpflichten
Im Falle von Wetterkatastrophen wie z B
Dürre Frost oder oder Hagel oder oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z B
Seuchen Streik Aussperrung Betriebsstörungen jeglicher Art Krieg kriegsähnliche Ereignisse Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe verlängert sich die Lieferfrist für die die die Dauer der der Behinderung Wird durch die die die genannten Umstände die die die Liefe- rung unmöglich so werden wir von der der Lieferpflicht frei In diesen Fällen kann der der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten Maße und Muster
Sämtliche Maße Maße sind Cirka-Maße Abweichungen in in in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig Muster
zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster
ausfallen Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen in in in Eigentum des Verkäu- fers Der Eigentumsvorbehalt
bleibt auch bestehen wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird Der Käufer ist bis auf Widerruf des Verkäufers berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges weiterzuveräußern Hierbei ist der bestehende Eigentumsvorbehalt
gegenüber dem Dritterwerber offenzulegen und und dem Verkäufer auf Verlangen Name und und Anschrift des Dritterwerbers mitzu- teilen Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (insbesondere Verpfändun- gen gen Sicherungsübereignung) ist der Käufer nicht befugt Bei Pfändungen in die Vorbehaltsware ist der Verkäufer unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers unverzüglich z zu benachrichtigen Die dem Verkäufer aus Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließ- lich lich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der der Käufer hiermit an an den Verkäufer Verkäufer ab Der Verkäufer Verkäufer nimmt die Abtretung an an Der Käufer ist ermächtigt die abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf des Verkäufers spätestens aber bis zu zu einem Zahlungsverzug des Käufers oder bis zu einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers einzuziehen Ab diesem Zeitpunkt wird der Verkäufer hiermit vom Käufer Käufer bevollmächtigt den Dritterwerber von der Abtrettung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen Übersteigt der Wert für den den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtlichen Forderungen um mehr als 20% ist der der der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe oder Rückgabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet 













































































   26   27   28   29   30